Bitte vergleichen Sie meine Tätigkeit nicht mit anderen Inkassobüros. Als gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte mit der Fortbildung zur Rechtsfachwirtin arbeite ich seit nunmehr 27 Jahren mit Rechtsanwälten zusammen.
Nichts liegt daher näher, als Rechtsanwälte dabei zu unterstützen, ihre Honorarforderungen geltend zu machen. Schließlich hat meine Leidenschaft für den Forderungseinzug in einer großen Zwangsvollstreckungsabteilung einer Rechtsanwaltssozietät begonnen.
Bei mir wird Ihr ehemaliger Mandant nicht zu einer „Nummer“. Da ich sehr viel Wert auf den persönlichen Kontakt mit den Schuldnern und individuelle Bearbeitung lege, wird hier jeder Kunde nach Aktenlage angeschrieben und nicht im Massengeschäft abgefertigt.
Wie wäre es, nach dem (ersten) Mahnlauf die Rechnungen einfach an uns abzugeben. Wir kümmern uns um die Titulierung Ihrer Honorarforderungen!
Der Ablauf:
Für die Titulierung entstehen Ihnen keinerlei Kosten; bei Zahlung nach Zustellung von MB oder VB zahlen wir Ihre Forderung zu 100 % aus.
Sollten wir die Vollstreckung einleiten müssen und erst dann die Forderung realisieren können, zahlen wir Ihnen 70 % der Honorarforderung aus.
Das ist natürlich nur eine Beispielrechnung, aber aus meiner langjährigen Berufserfahrung weiß ich: Aus Zeit- und Fachkräftemangel liegen viele nicht bezahlte Honorarforderungen auf dem Stapel „machen wir später“.
Lassen Sie Ihre Honorarforderungen nicht (länger) liegen!
Ich kann und möchte Ihnen helfen, Ihre bereits titulierten Forderungen gegenüber Ihren (ehemaligen) Mandanten geltend zu machen, ohne den komplizierten Weg des Forderungsankaufs nebst Abtretungserklärung etc. beschreiten zu müssen.
Sie haben keinerlei Kostenrisiko. Alle Kosten, die entstehen, trage ich. Bei erfolgreichem Einzug erhalten Sie 70 % der für Sie geltend gemachten Forderung. Bei Titeln, die älter als 10 Jahre sind, verbleiben 50 % der geltend gemachten Forderung bei mir, da aufgrund des Alters der Forderung das Risiko deutlich höher ist.
Der Ablauf ist denkbar einfach:
Ich erhalte die rechtskräftigen Titel (§ 49b Abs. 4 BRAO) nebst etwaiger bereits vorhandener Vollstreckungsunterlagen und eine Vollmacht.
Klingt das für Sie interessant? Dann würde ich mich freuen, wenn Sie mich kontaktieren.
Sie sparen Zeit und Arbeitskraft
Im Erfolgsfall erhalten Sie bis zu 70% der Forderung zurück - Der Schuldner trägt die Kosten
Kein Kostenrisiko!
Kein aufwendiger Forderungsverkauf mit Abtretungserklärungen etc.