Dienstleistungen für Rechtsanwälte

Geltendmachung titulierter Honorarforderungen
für Rechtsanwälte & Notare

Inkasso und Rechtsanwälte: wie passt das zusammen?

Bitte vergleichen Sie meine Tätigkeit nicht mit anderen Inkassobüros. Als gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte mit der Fortbildung zur Rechtsfachwirtin arbeite ich seit nunmehr 27 Jahren mit Rechtsanwälten zusammen.

 

Nichts liegt daher näher, als Rechtsanwälte dabei zu unterstützen, ihre Honorarforderungen geltend zu machen. Schließlich hat meine Leidenschaft für den Forderungseinzug in einer großen Zwangsvollstreckungsabteilung einer Rechtsanwaltssozietät begonnen.

 

Bei mir wird Ihr ehemaliger Mandant nicht zu einer „Nummer“. Da ich sehr viel Wert auf den persönlichen Kontakt mit den Schuldnern und individuelle Bearbeitung lege, wird hier jeder Kunde nach Aktenlage angeschrieben und nicht im Massengeschäft abgefertigt.   

Es ärgert Sie, dass Ihre Mitarbeiter viel Zeit damit verbringen, säumige Mandanten zu mahnen, Mahnverfahren einzuleiten usw.?

Wie wäre es, nach dem (ersten) Mahnlauf die Rechnungen einfach an uns abzugeben. Wir kümmern uns um die Titulierung Ihrer Honorarforderungen!

 

Der Ablauf:

 

  • Sie senden uns die Rechnung(en) und Mahnung(en) sowie eine Vollmacht
  • Wir leiten sogleich das gerichtliche Mahnverfahren ein oder fordern den Nichtzahler nochmals unter Fristsetzung zur Zahlung auf
  • Nach Vorliegen des Titels werden wir die Zwangsvollstreckung einleiten.


Für die Titulierung entstehen Ihnen keinerlei Kosten; bei Zahlung nach Zustellung von MB oder VB zahlen wir Ihre Forderung zu 100 % aus.


Sollten wir die Vollstreckung einleiten müssen und erst dann die Forderung realisieren können, zahlen wir Ihnen 70 % der Honorarforderung aus.

Ein Beispiel

0% von 500,00 € = 0,00 €
70% von 500,00 € = 350,00 €

Das ist natürlich nur eine Beispielrechnung, aber aus meiner langjährigen Berufserfahrung weiß ich: Aus Zeit- und Fachkräftemangel liegen viele nicht bezahlte Honorarforderungen auf dem Stapel „machen wir später“.


Lassen Sie Ihre Honorarforderungen nicht (länger) liegen!


Ich kann und möchte Ihnen helfen, Ihre bereits titulierten Forderungen gegenüber Ihren (ehemaligen) Mandanten geltend zu machen, ohne den komplizierten Weg des Forderungsankaufs nebst Abtretungserklärung etc. beschreiten zu müssen.

Sie haben keinerlei Kostenrisiko. Alle Kosten, die entstehen, trage ich. Bei erfolgreichem Einzug erhalten Sie 70 % der für Sie geltend gemachten Forderung. Bei Titeln, die älter als 10 Jahre sind, verbleiben 50 % der geltend gemachten Forderung bei mir, da aufgrund des Alters der Forderung das Risiko deutlich höher ist.

Der Ablauf ist denkbar einfach:


Ich erhalte die rechtskräftigen Titel (§ 49b Abs. 4 BRAO) nebst etwaiger bereits vorhandener Vollstreckungsunterlagen und eine Vollmacht.


  • bei mir werden eigene Inkassoakten angelegt; dann erfolgt eine Prüfung der Bonität, Anschrift etc. des Schuldners,
  • im Anschluss leite ich diejenigen Maßnahmen ein, die nach der Auskunft sinnvoll erscheinen,
  • nach Abschluss der Angelegenheit (im besten Fall mit einer vollständigen Forderungsrealisierung) erhalten Sie ein Abrechnungsschreiben mit dem Sie die Akte endgültig schließen können.


Klingt das für Sie interessant? Dann würde ich mich freuen, wenn Sie mich kontaktieren.

Für den Fall, dass Sie bereits titulierte Forderungen haben, kann ich ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Titels Ihre Forderungen gegen den ehemaligen Mandanten und jetzigem Schuldner geltend machen.

Ihre Vorteile

Sie sparen Zeit und Arbeitskraft

Im Erfolgsfall erhalten Sie bis zu 70% der Forderung zurück - Der Schuldner trägt die Kosten

Kein Kostenrisiko!

Kein aufwendiger Forderungsverkauf mit Abtretungserklärungen etc.

Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen?

Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zum Sachstand und zu Ihren Anforderungen. Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen, kostenfreien Gespräch oder per Mail!
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Ihre Honorarforderungen sind bei uns gut aufgehoben
Sollten Sie in Ihrer Kanzlei über rechtskräftige Titel gegen Ihre ehemaligen Mandanten verfügen, für deren Einziehung Sie allerdings keine Zeit haben, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Hereinholung Ihrer ausstehenden Honorare zu helfen.
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